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Portalgrafik Kommunale Verwaltung
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Aktuell

„Frühwarnsystem Kommunale Haushalte“

Mit der Internetpräsenz ist es ab sofort möglich, die Haushaltsdaten der Kommunen entweder über eine kartografische Darstellung oder eine tabellarische Auflistung aufzurufen. Die dargestellten Angaben beinhalten überwiegend allgemein zugängliche Informationen wie zum Beispiel die Verschuldung einer Kommune, die Nettoinvestitionsmittel oder Aussagen über aktuelle oder mittelfristig entstehende Fehlbeträge und werden in Zusammenarbeit mit den Kommunen und den Rechtsaufsichtsbehörden erhoben. Das Innenministerium ist mit dieser Internetpräsenz einer Anregung des Sächsischen Landtages nachgekommen.

Das Frühwarnsystem soll frühzeitig Hinweise auf sich abzeichnende finanzielle Schieflagen kommunaler Körperschaften geben und sowohl der Kommune als auch den Rechtsaufsichtsbehörden die Möglichkeit bieten, anhand weiterer Unterlagen die Problemlagen tiefer zu untersuchen und sich über erforderliche Maßnahmen zu verständigen. Gleichzeitig wird ein weiterer Baustein hin zur Transparenz der öffentlichen Verwaltung umgesetzt.

Mit der Veröffentlichung des Frühwarnsystems ist weder eine Verwendung im Sinne eines Analysesystems mit einer abschließenden Bewertung der Leistungsfähigkeit der Kommune noch als ein Rating im Sinne einer Bonitätsprüfung beabsichtigt

Freiwillige Zusammenschlüsse von Gemeinden

Zunehmend sehen die Städte und Gemeinden im Freistaat Sachsen in freiwilligen Zusammenschlüssen einen geeigneten Weg, den Herausforderungen der demographischen Entwicklung und finanziellen Engpässen zu begegnen.

Das Kabinett hat deshalb die aus dem Jahre 1994 stammenden und vom Innenministerium der aktuellen Entwicklung angepassten „Grundsätze für freiwillige Zusammenschlüsse von Gemeinden im Freistaat Sachsen" beschlossen. Nach einer umfassenden Beteiligung u.a. der kommunalen Spitzenverbände wurden diese Grundsätze weiterentwickelt, um den Städten und Gemeinden eine fachlich-rechtliche Orientierung für ihre stabile und langfristige Entwicklung an die Hand zu geben.

Der Freistaat hält in den angepassten Grundsätzen an der Bildung von Gemeindestrukturen im ländlichen Raum, bezogen auf das Jahr 2025, mit mehr als 5.000 Einwohnern und im Verdichtungsraum um die Oberzentren von mindestens 8.000 Einwohnern fest.

Das heißt, unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Bevölkerungsentwicklung bis ins Jahr 2025 soll gewährleistet werden, dass Gemeindefusionen nicht dauerhaft auf der Tagesordnung stehen und bereits jetzt starke und zukunftsfähige kommunale Struktureinheiten gebildet werden. Dabei wird der Vorrang der Bildung von Einheitsgemeinden gegenüber den bislang noch existierenden Verwaltungsgemeinschaften und Verwaltungsverbänden ausdrücklich betont.

Flankiert werden diese Bemühungen neben den bereits bestehenden Förderungen aus dem Finanzausgleichsgesetz durch eine Anpassung der geltenden Verwaltungsvorschrift mit dem Ziel, das bisherige Verfahren deutlich zu vereinfachen.

Der Freistaat gewährt auch weiterhin finanzielle Zuschüsse als Anreiz für die Bildung von Einheitsgemeinden. So ist vorgesehen, dass die so genannte „Hochzeitsprämie" in Höhe von 100 Euro pro Einwohner für die ersten 5.000 Einwohner jeder an dem Zusammenschluss beteiligten Gemeinde auch in den Jahren 2011/2012 den Gemeinden zur Verfügung steht.

Innenminister Markus Ulbig: „Wir brauchen eine gute Relation zwischen Einwohnergröße und Gemeindegröße. Die Verwaltung ist für die Bürger da und der Bürger erwartet ein solides kostengünstiges und effizientes Leistungsspektrum von seiner Gemeinde. Nimmt die Zahl der Bürger ab, muss auch die Personalstärke der Verwaltung zurückgehen. Aus diesem Grund rufen wir die Gemeinden zu freiwilligen Zusammenschlüssen auf. Nur so kann demographiefest sichergestellt werden, dass das Leistungsspektrum für den Bürger kostengünstig und effizient bleibt. "

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