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Kommunale Verwaltung

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Aktivierungsfähigkeit von Flächennutzungsplänen und anderen Planunterlagen (FAQ 2.19)

Frage: Sind Flächennutzungspläne, Bebauungspläne und Vorhaben- und Erschließungspläne in der kommunalen Vermögensrechnung zu aktivieren?

Antwort: Flächennutzungspläne, Bebauungspläne etc. als allgemeine Planungen stellen keine aktivierungsfähigen Vermögensgegenstände dar. Die Kosten sind als laufender Aufwand zu buchen. Es erscheint zwar zunächst denkbar, die Pläne als immaterielle Vermögensgegenstände zu aktivieren. Immaterielle Vermögensgegenstände sind jedoch nur unter folgenden Bedingungen aktivierungsfähig:

Sie stellen einen immateriellen wirtschaftlichen Wert dar.
Sie sind selbstständig verkehrsfähig.
Sie wurden gegen Entgelt erworben.

Das dritte Kriterium könnte zwar bei Fremdbeauftragung erfüllt sein, die erste und zweite Bedingung kann jedoch aus Sicht der Kommune grundsätzlich nicht zutreffen. Auch eine Erfassung als Anschaffungsnebenkosten der Grundstücke fällt in der Regel aus, da sich die Kosten, anders als die Entwurfs- oder Ausführungsplanung bei Baumaßnahmen, nicht den einzelnen Vermögensgegenständen konkret zuordnen lassen.

[überarbeitet am 5. Mai 2009]

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