Arbeitshilfen
Das Sächsische Staatsministerium des Innern möchte die Kommunen bei der Einführung des neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens sowie in der Praxis durch die Bereitstellung von geeigneten Arbeitshilfen unterstützen.
Hinweise zur Erstellung der Eröffnungsbilanz
Hinweise zur Erstellung der Eröffnungsbilanz (Stand: 11.09.2013) [Download,*.pdf, 0,16 MB]
Anlage 1 Hinweise zur Erstellung der Eröffnungsbilanz: Gemeinbedarfsflächen [Download,*.pdf, 0,09 MB]
Anlage 2 Hinweise zur Erstellung der Eröffnungsbilanz: Waldbewertung [Download,*.pdf, 0,09 MB]
Anlage 3 Hinweise zur Erstellung der Eröffnungsbilanz: Verkehrsflächen [Download,*.pdf, 0,18 MB]
Anlage 3a Hinweise zur Erstellung der Eröffnungsbilanz: Erfassungsbogen Straßenzustand [Download,*.xls, 0,02 MB]
Anlage 4 Hinweise zur Erstellung der Eröffungsbilanz: Zoo- und Nutztiere [Download,*.pdf, 0,09 MB]
Anlage 5 Hinweise zur Erstellung der Eröffnungsbilanz: Kunstbewertung [Download,*.pdf, 0,13 MB]
Nachfolgend steht ein zip-Container mit den Hinweisen zur Erstellung der Eröffnungsbilanz einschließlich der Anlagen zum Download zur Verfügung.
Abgrenzung von Anschaffungskosten, Herstellungskosten und Erhaltungsaufwendungen
Die allgemeinen Kriterien ermöglichen nicht immer eine absolut trennscharfe Abgrenzung von Investitionen und Instandhaltungsmaßnahmen. Somit kann der Zuordnung einer Maßnahme zum Finanz- und/oder Ergebnishaushalt und in der Folge die Darstellung in der Finanz- und/oder Ergebnisrechnung im Einzelfall eine Ermessensentscheidung der Kommune zugrunde liegen, die unter der Prämisse der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung zu treffen ist. Der Erlass des Bundesministeriums der Finanzen zur Abgrenzung von Anschaffungskosten, Herstellungskosten und Erhaltungsaufwendungen bei der Instandsetzung und Modernisierung von Gebäuden vom 18. Juli 2003 (BStBl. I 2003, S. 386) definiert spezielle Abgrenzungskriterien für Gebäude auf Basis laufender Rechtssprechung. Der Erlass wird zur Anwendung für die Kommunale Doppik in Sachsen empfohlen.
Kommunaler Produktrahmen
Die nachstehende Arbeitshilfe ergänzt den in Anlage 1 der VwV Kommunale Haushaltssystematik vom 11. Dezember 2019 verbindlich vorgegebenen Kommunalen Produktrahmen. Die verbindlichen Vorgaben sind in der Arbeitshilfe fett hervorgehoben.
Sachwertverfahren
Erlass des Sächsischen Staatsministeriums des Innern vom 19. Oktober 2007 zum Sachwertverfahren [Download,*.pdf, 0,05 MB]
Ermittlungsschema zum Sachwertverfahren [Download,*.xls, 0,39 MB]
Abgrenzung des Grundvermögens von Betriebsvorrichtungen
Der Begriff "Betriebsvorrichtung" ist steuerlich geprägt und dient der Abgrenzung von beweglichem Vermögen zu Grund und Boden. Ein Erlass der obersten Finanzbehörden der Länder zur Abgrenzung des Grundvermögens von den Betriebsvorrichtungen vom 5. Juni 2013 (BStBl. I 2013, S. 734) definiert die Abgrenzungskriterien und enthält viele Zuordnungsbeispiele auf Basis laufender Rechtssprechung. Der Erlass wird zur Anwendung für die Kommunale Doppik in Sachsen empfohlen.