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1.4 Wertansätze für Aufwuchs

Frage: Wird der getrennt bewertete Aufwuchs auf unbebauten Grundstücken abgeschrieben?

Antwort: Bei Aufwuchs wie zum Beispiel in Parks, Gartenanlagen und auf Friedhöfen ist es sinnvoll, einen Festwert in Höhe von 2 bis 3 % des ermittelten Bodenwertes anzusetzen (vgl. Anlage 1 der Hinweise des SMI zur Erstellung der Eröffnungsbilanz vom 11.09.2013). Festwerte werden nicht planmäßig abgeschrieben. Auch wenn sich die Kommune nicht zur Festwertbildung entscheidet, ist auf Aufwuchs keine planmäßige Abschreibung vorzunehmen, da das Kriterium der zeitlich begrenzten Nutzung nicht erfüllt ist.

[überarbeitet am 7. Februar 2014]

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