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1.7 Wertansätze für Anleihen

Frage: Werden Anleihen zum Nominalbetrag oder zum Rückzahlungsbetrag passiviert?

Antwort: Anleihen sind wie alle Verbindlichkeiten gemäß § 42 Abs. 1 SächsKomHVO-Doppik mit dem Erfüllungsbetrag zu bilanzieren. Der Begriff »Erfüllungsbetrag« wurde in die SächsKomHVO-Doppik aufgenommen, um eine begriffliche Harmonisierung mit dem Handelsrecht herbeizuführen. Da Erfüllungsbetrag und Rückzahlungsbetrag im Fall von Verbindlichkeiten synonym zu verwenden sind, ergeben sich durch die Anpassung keine materiellen Auswirkungen auf den Bilanzansatz.

[überarbeitet am 13. Februar 2012]

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