Hauptinhalt

2.20 »Anlagen im Bau« bei mehrjährigen Maßnahmen

Frage: Wie sind »Anlagen im Bau« zu bilanzieren und ist es relevant, ob sich entsprechende Investitionsmaßnahmen über mehrere Haushaltsjahre erstrecken?

Antwort: Die Funktion der Bilanzposition »Anlagen im Bau« besteht darin, die während eines Haushaltsjahres angefangenen und noch nicht zum Abschluss gebrachten Investitionen sichtbar zu machen. Die Formulierung »während eines Haushaltsjahres« bedeutet nicht, dass sich Beträge im Posten »Anlagen im Bau« nicht durchaus über mehrere Haushaltsjahre hinweg ansammeln können, wenn von der Planung bis zur Fertigstellung bzw. Inbetriebnahme eines Vermögensgegenstandes mehrere Jahre vergehen und innerhalb dieses Zeitraumes bereits aktivierungsfähige Kosten anfallen (zum Beispiel Planungskosten, Baukosten). Ob überhaupt aktivierungsfähige Investitionen vorliegen oder nicht aktivierungsfähiger Aufwand, ist nach den allgemeinen Kriterien zu beurteilen. Der Anschaffungs- oder Herstellungszeitraum ist dafür aber nicht vorrangig entscheidend. Nach Abschluss der Investitionsmaßnahme erfolgt eine Umbuchung durch Tausch auf der Aktivseite der Vermögensrechnung. Wird ein Vorhaben aufgegeben oder stellt sich um Zuge der Umsetzung heraus, dass es sich nicht um eine investive Maßnahme handelt, und entfällt damit (im Nachhinein) die Aktivierungsfähigkeit, weil zum Beispiel gar kein aktivierungsfähiges Anlagegut mehr entsteht, so sind die »Anlagen im Bau« entsprechend aufwandswirksam auszubuchen. Dabei ist darauf zu achten, dass das betroffene Aufwandskonto nicht mit einem Auszahlungskonto verknüpft ist.

[überarbeitet am 8. Mai 2014]

zurück zum Seitenanfang