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2.5 Eigenbetriebsrecht der Zweckverbände

Frage: Finden das SächsEigBG und die SächsEigBVO bei kaufmännisch geführten Zweckverbänden weiterhin Anwendung oder sind zum Zeitpunkt der Einführung der Doppik dann die dafür maßgeblichen Gesetze anzuwenden? Werden das SächsEigBG und die SächsEigBVO wegfallen oder Ergänzungen/Änderungen erfahren?

Antwort: Auch künftig soll für die Zweckverbände die Möglichkeit bestehen, durch Festlegung in der Verbandssatzung von den Regelungen für die Wirtschaftsführung der Gemeindewirtschaft abzuweichen, so dass die Regelungen des SächsEigBG und der SächsEigBVO Anwendung finden können.

[erstellt am 30. April 2009]

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