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2.9 Eigenbetriebsrecht im Verhältnis zur Dopik

Frage: Wie verhält sich das Eigenbetriebsrecht im Zuge der Einführung des neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens?

Antwort: Mit dem Gesetz zur Fortentwicklung des Kommunalsrechts vom 29.11.2013 wurde zwar das Sächsische Eigenbetriebsgesetz außer Kraft gesetzt, gleichzeitig wurde jedoch eine Regelung zur Führung von Eigenbetrieben in die Sächsische Gemeindeordnung (§ 95a) integriert. Zudem wurde die Sächsische Eigenbetriebsverordnung überarbeitet und neu erlassen. Es wird also nach wie vor Eigenbetriebe geben, die ihr Rechnungswesen nach speziellen Vorschriften führen, die sich stärker als das kommunale Haushaltsrecht am HGB orientieren. Allerdings kann sich für die Kommunen im Zusammenhang mit der Einführung des neuen Haushaltsrechts und insbesondere dem Gesamtabschluss, der ab dem Haushaltsjahr 2016 aufzustellen ist, die Frage stellen, ob bestimmte ausgegliederte Aufgabenbereiche reorganisiert werden sollten. Dies könnte insbesondere dann eine Rolle spielen, wenn ein maßgeblicher Grund für die Ausgliederung die Möglichkeit der kaufmännischen Rechnungsführung war. Solche Reorganisationsmaßnahmen, die nicht zwangsläufig nur die Eigenbetriebe betreffen müssen, sollten gründlich vorbereitet werden.

[überarbeitet am 7. Februar 2014]

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