Hauptinhalt

3.28 Ersatzbewertung von Straßenbegleitgrün

Frage: Ist im Rahmen der Ersatzwertermittlung für straßenbegleitendes Grün der Ansatz eines Pauschalwertes zulässig?

Antwort: Für Straßenbegleitgrün enthält Tabelle 2 der Anlage 3 (Verkehrsflächen) der Hinweise des SMI zur Erstellung der Eröffnungsbilanz Pauschalwerte, die die Kommunen im Rahmen der Ersatzbewertung zum Ansatz bringen dürfen. Es steht den Kommunen frei, darüber hinaus Einzelbäume zu erfassen und zu bewerten. Straßenbegleitgrün unterliegt bei separater Erfassung – wie Aufwuchs generell – keiner regulären Abschreibung. Die Bildung von Festwerten wird empfohlen.

[überarbeitet am 25. Februar 2014]

zurück zum Seitenanfang