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3.39 Öffentliche Nutzung verpachteter Grundstücke

Frage: Entfällt bei der Ersatzbewertung von durch die Kommune verpachteten Grundstücken der Abschlag für Gemeinbedarf?

Antwort: Für verpachtete Grundstücke sind die allgemeinen Kriterien für die Klassifizierung als Gemeinbedarfsfläche gemäß Nr. 5.1 WertR 2006 zu berücksichtigen. Auch bei Verpachtung kann eine öffentliche Nutzung des Grundvermögens vorliegen und damit ein entsprechender Bewertungsabschlag erforderlich sein. Dies ist im Einzelfall zu beurteilen und hängt vom rechtlichen Charakter des Pächters, der tatsächlichen Nutzungsart und den Intentionen der Kommune ab. Bei einer rein privatwirtschaftlichen Nutzung des Grundstücks ist die Klassifizierung als Gemeinbedarfsfläche ausgeschlossen.

[erstellt am 22. Dezember 2009]

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