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4.1 Gebäude auf fremdem Grund und Boden

Frage: Werden Grundstücke im Eigentum der Kommune, aber mit fremden Aufbauten, als bebaute oder unbebaute Grundstücke erfasst?

Antwort: Grundstücke, bei denen Eigentümer des Grund und Bodens und Gebäudeeigner auseinander fallen, sind als bebaute Grundstücke zu erfassen. Allerdings ist nur der Grundstückswert zu bilanzieren.

[erstellt am 30. April 2009]

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