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6.10 Ausweis von Zinsverbindlichkeiten und Tilgungsraten mit Fälligkeit zum 31.12.

Frage: Wie werden Zinsverbindlichkeiten und Tilgungsraten, die zum 31.12. fällig sind, in der Vermögensrechnung ausgewiesen?

Antwort: Viele Kredite weisen eine Zahlungsfälligkeit für Zinsen und Tilgungsraten zum 31.12. auf. Der Zahlungsfluss erfolgt – bankseitiger Einzug – erst am 02.01. des Folgejahres. In der Beratungspraxis bestehen unterschiedliche Auffassungen dazu, wie diese Verbindlichkeiten in der Vermögensrechnung auszuweisen sind.

Entsprechend der Vorgehensweise im Handelsrecht ist eine Umbuchung der zum 31.12. fälligen Tilgungsrate und der Zinsen in die sonstigen Verbindlichkeiten vorzunehmen. In den Verbindlichkeiten aus Krediten sind nur solche Kreditraten auszuweisen, deren Fälligkeiten in den Folgejahren liegen.

[überarbeitet am 8. Mai 2014]

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