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6.5 Bildung von Teilhaushalten durch Zusammenfassung verschiedener Produktbereiche

Frage: Welche Einschränkungen gelten für die Zusammenfassung mehrerer Produktbereiche zu einem Teilhaushalt gemäß § 4 Abs. 1 SächsKomHVO-Doppik?

Antwort: Die Zusammenfassung verschiedener Produktbereiche zu einem Teilhaushalt ist uneingeschränkt möglich und nicht durch Spezialvorschriften reglementiert. Ob eine Zusammenfassung sachlich nicht verknüpfter Produktbereiche auch im Hinblick auf die Budgetierung und die damit verbundene Zuweisung der Verantwortung sinnvoll ist, liegt in der Entscheidungsbefugnis der Kommune. Insbesondere in kleineren Kommunen mit wenigen Hierarchieebenen kann eine Zusammenfassung durchaus sinnvoll sein. Um bei einem Haushalt mit hohem Aggregationsgrad die für die Beurteilung des Haushalts notwendigen Informationen zu erhalten, ist die Übersicht nach § 4 Abs. 5 SächsKomHVO-Doppik beizufügen.

[erstellt am 30. April 2009]

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