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2.45 Bilanzierung von Jungtieren

Frage: Wie sind Jungtiere (zum Beispiel eines städtischen Tierparks) zu bilanzieren?

Antwort: Jungtiere, ganz gleich ob erworben oder aus eigener Zucht, stellen aus bilanzieller Sicht noch nicht vollständig hergestellte Vermögensgegenstände dar. Die Anschaffung bzw. Herstellung und damit die Aktivierungsfähigkeit ist erst bei einem ausgewachsenen Tier respektiv mit Erreichen der Fortpflanzungsfähigkeit gegeben (vgl. hierzu Anlage 4, Punkt 1.2 der Hinweise des SMI zur Erstellung der Eröffnungsbilanz vom 11.09.2013). Dieses Kriterium wurde steuerlichen Vorschriften entlehnt. Damit ist es durchaus möglich, dass es sich bei der Aufzucht des Jungtieres aus bilanzieller Sicht um eine mehrjährige Investition handelt. In diesem Fall ist – analog der Behandlung anderer mehrjähriger Investitionsvorhaben – die Position »Anlagen im Bau« zu nutzen, um die Herstellungskosten, die bei der Aufzucht des Tieres anfallen, ergebnisneutral zu bilanzieren (vgl. FAQ 2.20). Gegebenenfalls ist ein Unterkonto mit passender Bezeichnung zu bilden.

Für die Umbuchung von »Anlagen im Bau« in die endgültige Bilanzposition »Betriebs- und Geschäftsausstattung, Tiere« ist der Zeitpunkt zu wählen, in dem der Herstellungsprozess nach vorgenannten Kriterien als abgeschlossen gilt.

[überarbeitet am 14. Februar 2014]

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