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Kommunale Wirtschaft

Das kommunale Wirtschaftsrecht betrifft die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen, zum Beispiel bei der Wasser- und Energieversorgung, der Abwasser- und Abfallentsorgung oder dem ÖPNV. Es umfasst die Schwerpunkte:

  • Grundsätze der wirtschaftlichen Betätigung,
  • Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen der Kommunen,
  • Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts,
  • Eigenbetriebsrecht sowie
  • Steuerung der Unternehmen und Beteiligungen.

Im weiteren Verlauf dieser Seite finden Sie folgende Hinweise und Informationen:

Mustersatzung Eigenbetrieb

Beteiligungsbericht nach § 99 Sächsischer Gemeindeordnung (SächsGemO)

Die kommunalen Landesverbände haben in Abstimmung mit dem Sächsischen Staatsministerium des Innern ein Muster für einen Beteiligungsbericht nach § 99 SächsGemO erstellt.

Aufgrund der in § 99 Abs. 1 und 2 SächsGemO genannten umfangreichen gesetzlichen Mindestinhalte wurde ein Muster als vorteilhaft angesehen, um den Gemeinden die Erarbeitung des Beteiligungsberichtes auf der Basis der komplexen Vorgaben zu erleichtern und im Ergebnis auch für den interessierten Bürger eine größtmögliche Vergleichbarkeit zu schaffen.

Leitfaden zu Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bei Public-Private-Partnership (PPP) Projekten

Auf diesem Wege wird den Kommunen und Kommunalaufsichtsbehörden des Freistaates Sachsen der durch die Finanzministerkonferenz am 7. September 2006 verabschiedete Leitfaden zu »Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bei PPP-Projekten« zur Verfügung gestellt.

Der Leitfaden ist ein geeigentes Mittel für die Kommunen, die erforderliche Wirtschaftlichkeitsuntersuchung bei PPP-Projekten sachgerecht durchzuführen. Er bietet den Aufsichtsbehörden wichtige Anhaltspunkte für die Prüfung, ob die Kommune eine umfassende und sachgerechte Wirtschaftlichkeitsuntersuchung vorgenommen hat.

Leitfaden Beteiligungsmanagement im kommunalen Bereich

Die Betätigungen der Kommunen außerhalb der eigentlichen Kernverwaltung durch Beteiligungen an Unternehmen in der Rechtsform des privaten und öffentlichen Rechts, Kooperationen mit Dritten sowie materielle Privatisierungen sind stetig gewachsen und aus der kommunalen Welt nicht mehr wegzudenken. Die Führung, Kontrolle und Steuerung der Beteiligungen ist für die Verwaltungen der Städte, Gemeinden sowie Landkreise und die Mandatsträger eine große Herausforderung.

Die Analyse von Betätigungen der Kommunen in Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts durch die überörtliche Kommunalprüfung zeigte wiederholt Unsicherheiten bezüglich der Aufgaben und Funktion des Beteiligungsmanagements auf. Vor diesem Hintergrund wurde eine Arbeitsgruppe mit Vertretern des SMI, des SSG, des SLKT, des SRH, der VKU-Landesgruppe Sachsen und einigen kommunalen Praktikern gebildet. In dieser Arbeitsgruppe wurden die Prüfergebnisse der überörtlichen Kommunalprüfung ausgewertet und die wesentlichen Probleme des Beteiligungsmanagements im kommunalen Bereich erörtert und aufgearbeitet. Auf dieser Grundlage und unter Hinzuziehung bereits vorliegender Dokumente wurde der vorliegende Leitfaden zum Beteiligungsmanagement entwickelt.

Mit dem Leitfaden soll der Aufbau eines qualifizierten Beteiligungsmanagements im kommunalen Bereich in Sachsen unterstützt werden. Er soll Orientierung, Information und eine praxisorientierte Hilfestellung für die Arbeit in den Kommunalverwaltungen bieten.

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