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Kommunale Gliederung

Im Freistaat Sachsen bilden die Landkreise, die Kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden die Kommunalebene. Neben drei Kreisfreien Städten gibt es zehn Landkreise, denen insgesamt 418 Städte und Gemeinden angehören (Stand: 1. Januar 2024).

Die kreisangehörigen Gemeinden und Städte nehmen gemeindliche Aufgaben wahr. Eine Sonderstellung haben die Großen Kreisstädte. Insgesamt gibt es im Freistaat Sachsen mit Stand 1. Januar 2024 insgesamt 53 Große Kreisstädte. Diese sind als kreisangehörige Städte neben ihren gemeindlichen Aufgaben auch für einzelne Aufgaben des Landkreises zuständig, beispielsweise für die Ausstellung von Erlaubnissen nach der Gewerbeordnung oder die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten. Die Landkreise nehmen in der Regel überörtliche Aufgaben wahr. Die Kreisfreien Städte erfüllen sowohl gemeindliche als auch die Aufgaben eines Landkreises.

Verwaltungsgliederung des Freistaates Sachsen am 1. Januar 2024
Kreisfreie Stadt / Landkreis Gemeinden insgesamt Gemeinden Städte davon Große Kreisstädte
Freistaat Sachsen 418 249 169 53
Chemnitz, Stadt 1 0 1 0
Dresden, Stadt 1 0 1 0
Leipzig, Stadt 1 0 1 0
Erzgebirgskreis 59 32 27 6
Mittelsachsen 52 31 21 7
Vogtlandkreis 37 21 16 5
Zwickau 33 19 14 6
Bautzen 57 42 15 5
Görlitz 53 39 14 5
Meißen 28 18 10 5
Sächsische Schweiz-
Osterzgebirge
36 17 19 4
Leipzig 30 11 19 5
Nordsachsen 30 19 11 5

Nähere Informationen zur Verwaltungsgliederung im Freistaat Sachsen finden Sie auf der Themenseite des Statistischen Landesamtes des Freistaates Sachsen:

Verwaltungsgliederung im Freistaat Sachsen

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